Zotero Rechtswissenschaften / Jura: Workflow / Stil für Kommentare u. Gerichtsentscheidungen gesucht

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einem juristischen Ziterstil, der die Vorgaben meiner Fakultät bestmöglich umsetzt.
Für das Literaturverzeichnis habe ich mit dem CSL-Stil von Stüber eine gute Ausgangsbasis gefunden. Die Anpassung kleinerer Abweichungen an die fakultätsspezifischen Vorgaben traue ich mir mit dem Visual Editor zu.

Meine Schwierigkeiten liegen vor allem bei den juristischen Besonderheiten in den Fußnoten.

Die beiden wichtigsten Anforderungen sind:

A Gerichtsentscheidungen
Urteile und Beschlüsse sollen in den Fußnoten nachgewiesen werden, aber nicht im Literaturverzeichnis erscheinen.

B Kommentare
Im Literaturverzeichnis soll das Gesamtwerk erscheinen, z. B.:
Grüneberg, Christian (Hrsg.) Bürgerliches Gesetzbuch, 85. Auflage, München 2026.
Säcker, Franz Jürgen/Rixecker, Roland (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 2, §§ 241-310, 10. Auflage, München 2025.

In der Fußnote soll dagegen die juristische Zitierweise möglich sein:
Kommentare werden nach §§ und Randnummern zitiert.
Es ist stets auch der Verfasser der zitierten Stelle anzugeben.
Bsp.: Grüneberg/Grüneberg, § 328 Rn. 13; MüKo/Gottwald, § 328 Rn. 9.

Bei meiner Recherche bin ich auf verschiedene deutschsprachige Tutorials (fruit e.v. uni freiburg) gestoßen, die solche Ausgaben über bestimmte Kombinationen aus Item Type, Feldbelegung und CSL-Stil erreichen. Dabei werden teilweise Publikationstypen oder Felder anders verwendet, als es der bibliographischen Beschreibung entspricht (z. B. Kommentare als Wörterbucheinträge oder Nutzung anderer Eintragsarten und Felder für kommentarspezifische Angaben). Das funktioniert für den jeweiligen Zitierstil, erscheint mir aber bibliographisch nicht sauber, umständlich und fehleranfällig.

Daher würde ich gerne von euren Erfahrungen profitieren und bin jür jeden Rat dankbar.

1 Kennt ihr einen empfehlenswerten CSL-Stil oder Workflow, der diese Anforderungen möglichst elegant erfüllt?
2 Wie erfasst ihr Kommentare in Zotero, wenn sie im Literaturverzeichnis als Gesamtwerk erscheinen sollen, in der Fußnote aber Bearbeiter und Randnummer ausgegeben werden müssen?
3 Wie geht ihr mit Quellen um, die nur in Fußnoten erscheinen sollen (z. B. Gerichtsentscheidungen), aber nicht im Literaturverzeichnis?

Best regards! Chris
  • edited 5 days ago
    Hallo Chris,
    Gerichtsentscheidungen aus dem Literaturverzeichnis auszuschließen ist sehr einfach. Dazu kannst du im Stil innerhalb von <bibliography><layout> mit einer Bedingung, die den ganzen Inhalt von <layout> umschließt, Urteile einach ausschließen: <if type="legal_case" match="none">. [Sind Rechtsquellen- und Judikaturverzeichnisse in Deutschland unüblich?]

    Bezüglich Kommentare: dazu gibt es keine richtig nachhaltige Lösung in Zotero, da es immer Workarounds sind und diese von Stil zu Stil unterschiedlich umgesetzt werden. Abhilfe könnte da das brandneue Zotero-Plugin Citation-Phoenix schaffen: es gibt für juristisches Zitieren den Zotero-Fork JurisM, der auch Felder und Eintragsarten erweitert und einen speziellen Typ Gesetzeskommentar kennt (ein Eintrag je kommentierte Bestimmung). Die dafür gebauten Stile können für alle kommentierten Bestimmungen eines Kommentarbandes, die zitiert werden, einen gemeinsamen Eintrag nur für den Band Literaturverzeichnis bauen.

    JurisM wird aber nicht mehr weiterentwickelt und hat vor kurzem aufgehört zu funktionieren, dafür wurde jetzt Citation-Phoenix (https://github.com/rischconsulting/citation-phoenix) herausgebracht, das die JurisM-Funktionalitäten nach Zotero bringt. Leider gibt es aber noch keine Umsetzung von in Deutschland üblichen Zitierweisen (nur Österreichische und Schweizer). Ich habe mir aber Stüber schon einmal angesehen und das wäre durchaus machbar.

    Schöne Grüße
    Georg

    P.S. Es gibt einen Blogbeitrag von Patrick O’Brian dazu: https://citationstyler.com/wissen/juris-m-nachfolger-indigobook-phoenix/
  • Hallo Georg,

    ich bin selbst kein Jurist. Ich bereite derzeit eine Zotero-Schulung für Promovierende der Rechtswissenschaften vor, da bei uns der Ausstieg aus der Citavi-Lizenz bevorsteht.

    Mit Zotero kenne ich mich gut aus. Das wissenschaftliche Arbeiten in den Rechtswissenschaften ist mir allerdings nicht vertraut. Ich bekomme dabei jedoch Unterstützung aus der Fakultät und habe die entsprechenden Unterlagen zur Zitierweise.

    Ob es sich nur um eine lokale Besonderheit oder um eine in Deutschland allgemein übliche Praxis handelt, dass Gerichtsentscheidungen ausschließlich in den Fußnoten und nicht im Literaturverzeichnis erscheinen, kann ich nicht beurteilen. So wird es jedenfalls an unserer Universität und auch von der Bibliothek gehandhabt.

    werde ich gleich einmal ausprobieren. Genau solche Hinweise hatte ich mir erhofft – vielen Dank!

    Das Plugin habe ich bereits installiert. Die damit kompatiblen Stile sind bei mir vorinstalliert und werden in der Übersicht mit dem Präfix „JM…“ aufgeführt.

    Wenn ich dich richtig verstehe, lohnt es sich aber trotzdem nicht, einen dieser Stile als Grundlage für meine Anforderungen zu verwenden – in der Hoffnung, juristische Besonderheiten wie Gesetzeskommentare mithilfe zusätzlicher Elementtypen einfacher umsetzen zu können?

    Unabhängig davon verfolge ich euer Projekt mit großem Interesse. Eine wirklich tolle Initiative – ich wünsche euch weiterhin viel Erfolg!

    Viele Grüße
    Chris
  • Hallo Chris,

    Jurist bin ich auch keiner, aber ich unterstütze als Bibliothekar unsere JuristInnen seit Jahren bei der Verwendung von Literaturverwaltungsprogrammen.

    So weit auseinander sind die Zitierweisen in DE und AT nicht. Ich denke, JM leg cit als Basis herzunehmen könnte vieles abkürzen. Neben dem Stil selbst liegt die Stärke von JurisM/Phoenix in den juris-Stil-Modulen. Da wird pro Jurisdiktion festgelegt, wie ein Zitat aussehen soll für jene Eintragsarten, deren Formatierung nicht vom Stil abhängt. Urteile und Gesetze einer Jurisdiktion werden ja üblicherweise über Stile hinweg gleich dargestellt. Ich hab vor Jahren einmal so ein Modul für DE angelegt, aber kein wirklich qualifiziertes Feedback dazu bekommen. Da wäre jedenfalls ein Großteil der Arbeit auch schon getan.

    Ich helfe gern, wenn es konkrete Fragen oder Probleme gibt.

    Schöne Grüße
    Georg
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